Ärzte-Inkasso e.U.

Einziehung offener Honorarnoten und Rechnungen ausschließlich für Ärzte

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

 

1.    Die Ärzte-Inkasso e.U. übernimmt unbestrittene und fällige Forderungen zum außergerichtlichen Inkasso, sowie Aufträge für Dubioseninkasso. Die in diesen AGB`s angeführten Punkte gelten auch für künftige Auftragsübergaben. Ärzte-Inkasso e.U.kann ohne Angabe von Gründen die Übernahme oder die weitere Bearbeitung eines Auftrages ablehnen.
2.    Eingehende Gelder werden unverzüglich an den Auftraggeber abgerechnet und überwiesen. Ärzte-Inkasso e.U. hat das Recht, von den geleisteten Zahlungen zuerst die Kosten und Auslagen abzudecken. Ärzte-Inkasso e.U. ist ermächtigt, Zahlungsvereinbarungen nach eigenem Ermessen zu vereinbaren. Für eintretende Verjährung wird von Ärzte-Inkasso e.U. keine Haftung übernommen. Der Auftraggeber informiert Ärzte-Inkasso e.U. schriftlich über alle Kontakte, Vereinbarungen oder Zahlungen durch den Schuldner innerhalb von einer Woche.
3.    Bei der außergerichtlichen Betreibung der Forderungen wird der Aufwand von Ärzte-Inkasso e.U.durch eingebrachte Kosten und Verzugszinsen gedeckt. Bei Dubioseninkasso erhält Ärzte-Inkasso e.U. ein Erfolgshonorar von 30 % der ursprünglichen Forderung.
4.    Der Auftraggeber ist verpflichtet, alles zu tun und nichts zu unterlassen, um die Ärzte-Inkasso e.U. gebührenden Vergütungen gemäß dem Bundesgesetzblatt Nr. 141/1996 in der jeweils gültigen Fassung vollständig einbringlich zu machen. Insbesondere werden dem Schuldner keinerlei Nachlässe auf die zuvor genannten Gebühren eingeräumt oder in Aussicht gestellt und für den Fall einer gerichtlichen Geltendmachung der Forderung die Gebühren aus dem Titel des Schadensersatzes gegenüber dem Schuldner geltend gemacht. Für den Fall der Unterlassung dieser Verpflichtung hat der Auftraggeber Ärzte-Inkasso e.U. sämtliche Gebühren nach Rechnungslegung zu ersetzen, dies ungeachtet der Tatsache, ob die Gebühren beim Schuldner einbringlich gemacht hätten werden können oder nicht.
5.    Vorsteuerabzugsberechtigten Auftraggebern wird die Umsatzsteuer aus den eingebrachten Gebühren in Rechnung gestellt und diese wird spätestens zum nächst möglichen Vorsteuerabzugstermin an Ärzte-Inkasso e.U. bezahlt. Dies gilt als Rechnungslegung gemäß § 1012 ABGB. Darüber hinaus besteht keine Rechnungslegungspflicht und wird insbesondere auf die Vorlage von Zahlungsbelegen verzichtet.
6.    Der Auftraggeber kann innerhalb von 5 Tagen nach Auftragserteilung den Auftrag kostenlos stornieren. Nach Ablauf dieser Frist hat der Auftraggeber alle bei Ärzte-Inkasso e.U. aufgelaufenen Kosten und Auslagen zu ersetzen. Dies auch dann, wenn der Auftraggeber direkt mit dem Schuldner Vereinbarungen trifft, ohne diese vorher mit Ärzte-Inkasso e.U. abgestimmt zu haben, die Forderung unberechtigt oder unrichtig ist oder wenn er Dritte mit der Forderungsbetreibung beauftragt.
7.    Aktenstücke werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vernichtet.
8.    Falls eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ungültig ist, ist sie durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt. Alle anderen Bestimmungen bleiben jedenfalls unberührt.
9.    Es gilt österreichisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist 5020 Salzburg.
10.    Es gelten die Richtlinien und Honorarsätze für Inkassoinstitute des § 69 Abs. 2 Z 5 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, in der jeweils gültigen Fassung: Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen nach BGBl. Nr. 141/1996 in der jeweils geltenden Fassung.